Strafverfahren gegen KSH?

Die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft die Einleitung von einem Strafverfahren gegen die „Kameradschaft Hamm“, wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Auf der Homepage der Kameradschaft wird das Massaker in einem Jugendlager in Norwegen als Kampf bezeichnet: : „So richtig kampferprobt können die norwegischen Sozis allerdings nicht gewesen sein, ansonsten wären sie wohl kaum mit einem Endergebnis von 86:0 vom Platz gegangen.“

Quellen: Radio Lippe Welle Hamm / NRWrex / bnr.de

Nachtrag 20:38:
Die Staatsantwaltschaft Dortmund wird doch kein Ermittlungsverfahren einleiten.

Quelle: Radio Lippe Welle Hamm